Nach einer kurzen Orientierungsphase muss jeder Sportler, der an den Trainingseinheiten unserer Basketball-Abteilung teilnimmt, Mitglied im ATSV werden.
Nimmt ein Sportler der Basketball-Abteilung am Spielbetrieb des BVS bzw. des BVRP teil, wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag des ATSV der Pflicht-Zusatzbeitrag der Basketball-Abteilung fällig.
Beide Formulare stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare können beim zuständigen Trainer abgegeben werden.
Aushang zur Mitgliederversammlung 2005
An alle Mitglieder der ATSV-Basketballabteilung
im Rahmen der Abteilungsversammlung vom 07. Juli 2005 wurde die Einführung eines Pflicht-Zusatzbeitrages für alle aktiven Mitglieder (Teilnahme am Spielbetrieb des BVS bzw. BVRP) der Basketballabteilung beschlossen.
Die Notwendigkeit des Pflicht-Zusatzbeitrages ist einfach zu erklären: In den letzten Jahren sind die Kosten für den Spielbetrieb (Trainer, Pass- und Mannschaftsmeldegebühren, Schiedsrichterentgelt, Hallenmiete, etc.) ständig angestiegen. Im Gegensatz zu dieser Entwicklung fallen die Zuwendungen für die Vereine seitens der Stadt und des Landes immer geringer aus. Zukünftig werden die Vereinsmitglieder einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Sports leisten müssen, damit wir unser derzeitiges breites Trainingsangebot für alle Alterklassen beibehalten können.
Der Pflicht-Zusatzbeitrag führt einerseits zu den Mehreinnahmen, die wir dringend benötigen, andererseits steht er auch für eine gleichmäßige Verteilung der entstehenden Kosten auf alle aktiven Mitglieder.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal der in 1997 eingeführte freiwillige Förderbeitrag erwähnt, der durchschnittlich von ca. 80 Mitgliedern bezahlt wird und eine wichtige Einnahmequelle für unsere Abteilung ist – Vielen Dank an alle Mitglieder, die auf freiwilliger Basis unsere Abteilung unterstützt haben.
Der Zusatzbeitrag beträgt für Jugendliche pro Monat € 2,50, für Erwachsene € 4,00. Bezahlt ein Mitglied bereits heute den Förderbeitrag, wird dieser auf den Zusatzbeitrag angerechnet.
Mit der Zahlung des Zusatzbeitrages leisten Sie (leistet Ihr) einen wichtigen Beitrag zum Fortbestehen unserer Abteilung. Sofern Sie (Ihr) noch Fragen zum Zusatzbeitrag haben (habt), sind wir gerne bereit, diese zu beantworten. |